Welche Kosten entstehen bei einer Behandlung?

Osteopathie:

Erstbehandlung:

  • Erwachsene (ca. 60 - 70 Min.) 140,00 €
  • Babys und Kinder bis 11 Jahren (ca. 45 Min.) 100,00 €

Die Erstbehandlung umfasst eine ausführliche Anamnese, Untersuchung und (An-)Behandlung. In der Regel erfolgt die Behandlung in Unterwäsche. Sollten Sie sich damit nicht wohl fühlen, bringen Sie bitte bequeme (Sport-)Kleidung mit. Die Behandlungszeiten bei Säuglingen und (Klein-)Kindern sind in der Regel kürzer. Bitte bringen Sie zum Termin relevante Arztberichte sowie – wenn möglich – nachgeburtliche Fotos oder
Geburtsprotokolle mit.

Folgebehandlung:

  • Erwachsene (ca. 45 Min.) 100,00 €
  • Babys und Kinder bis 11 Jahren (ca. 30 Min.) 70,00 €

DryNeedling:

  • Erstbehandlung 140,00 €

    (ca. 60 Min., inkl. Anamnese, Untersuchung im osteopathischen Sinne und Behandlung)

  • Folgebehandlung 100,00 €

Neuraltherapie nach Huneke (Schmerztherapie

  • Erstbehandlung ab 140,00 €

    (ca. 60 Min., inkl. Anamnese, Untersuchung im osteopathischen Sinne und Behandlung)

  • Folgebehandlung 50,00 €

Medizinische Massage / Lymphdrainage / Ohrenkerzenbehandlung

  • ab 80,00 €

Infusionen

  • Je nach Zusammensetzung ab 80,00 €
Gesundheit zu finden,
ist das Ziel!

A. T. Still, Begründer der Osteopathie

Abrechnung und Bezahlung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Auskunft darüber, ob die Kosten (anteilig) übernommen werden, hängt von Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem ersten Termin bei mir deshalb über die Voraussetzungen einer Kostenerstattung. Hilfsmittel, wie z. B. Tapes, werden
extra berechnet. Die Behandlungskosten sind direkt nach dem Termin in bar oder mit EC-/Debit-Karte zu entrichten. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Terminabsage

Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine kostenfreie Absage möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen oder der Nichtwahrnehmung von Terminen, unabhängig von den Gründen, die zur Terminabsage oder Nichtwahrnehmung von Terminen führen, die Kosten
des Termins zu 80 % in Rechnung stellen muss (§§ 306, 615 BGB, ausgehend von den auf der Homepage angegebenen Grundpreisen). Mit der Buchung des Termins gilt diese Regelung als vereinbart und die Zustimmung als erteilt.